Auslandsanerkennungen

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben im Ausland zu studieren.

Für den Fall, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt noch nicht angetreten sind, besteht die Möglichkeit einer Voranerkennung. Beachten Sie jedoch, dass eine Voranerkennung keine Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistung garantiert, nachdem Sie zurückgekehrt sind. Der Zweck besteht lediglich darin, Ihnen eine Tendenz zu geben, ob das Auslandsangebot potenziell überhaupt für eine Anerkennung in Frage kommt. Dies soll Ihnen die Auswahl der ausländischen Lehrangebote erleichtern und zumindest eine gewisse Sicherheit über Ihre Entscheidung geben.

Voranerkennung

Für eine Voranerkennung bitten wir sie darum, die folgenden Unterlagen gesammelt und in ausgedruckter Form am Fachgebiet einzureichen:

  • ausgefüllter Antrag zur Äquivalenzprüfung
  • ausführliche Modulbeschreibung der Universität an der die Studienleistung erbracht wurde. Diese enthält:
  • 1. Kursbeschreibung, Inhalte, Lernziele
  • 2. Anzahl der Semesterwochenstunden
  • 3. Anzahl der ausgewiesenen CPs/ECTS

Endanerkennung

Für die Endanerkennung lassen Sie uns bitte zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen folgende Dokumente in ausgedruckter Form zukommen:

  • sämtliche verfügbare Vorlesungsunterlagen in ausgedruckter Form
  • ein offizieller Leistungsnachweis der Universität an der die Studienleistung erbracht wurde

Einreichung der Unterlagen:

Sobald Sie die geforderten Unterlagen gesammelt zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie zur Vereinbarung eines Sprechstundentermins (per ).

Die benötigten Formulare finden Sie im Downloadbereich Internationales des Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Allgemeine Informationen zu Prüfungsleistungen im Ausland erhalten Sie im Bereich Internationales Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Anerkennung von Prüfungen an anderen Universitäten im Ausland:

Für die Anerkennung von Prüfungen, die an anderen Universitäten in Deutschland abgelegt wurden, setzen Sie sich bitte ebenfalls mit dem Fachgebiet in Verbindung (per ). Die einzureichenden Unterlagen entsprechen denen einer Endanerkennung.